Es gilt weiterhin die Pflicht
zum Tragen medizinischer Masken (mindestens OP-Maske)
für alle Schülerinnen und Schüler. Eine Ausnahme für Kinder
unter 14 Jahren gibt es im neuen Jahr nicht mehr.
Um die Sicherheit aller weiterhin zu gewährleisten, gilt ab
Mittwoch, dem 1. Februar eine tägliche
Testpflicht - auch für alle, die keine Auffrischungsimpfung
(Booster) erhalten haben.
Ihre Kinder erhalten in der Schule regelmäßig ausreichend
Tests.
Schülerinnen und Schüler ohne
schriftliche Bestätigung UND Testkassette müssen die Schule
verlassen und werden wieder nach Hause geschickt.
Schülerinnen und Schüler, die bereits geboostert sind, dürfen sich auch testen. Wir als Schule und die Landesregierung empfehlen allen die Teilnahme an der täglichen Testung, um eine möglichst hohe Sicherheit im Präsenzunterricht zu haben.
Hinweis zu den Tests:
Der Landkreis hat in mehreren Presseberichten in den letzten Tagen empfohlen, den Test 20 Minuten und nicht nur 15 Minuten, wie in der Anleitung beschrieben, zu beobachten und erst dann zu entscheiden, ob der Selbsttest positiv oder negativ ausgefallen ist.
Jeder Coronafall
ist meldepflichtig. Sollte Ihr Kind mit Corona
infiziert sein (PCR Test positiv), direkte Kontaktperson eines
Coronainfizierten (Kind ist in Quarantäne) sein oder sollten
Sie den Verdacht auf eine Infektion haben (z. B. aufgrund
von Symptomen oder bei einem positiven Selbsttest), so ist
die Schule umgehend darüber zu informieren.
Wir werden weiterhin Impfangebote in der Schule machen. Am
1. März ist der nächste Impftermin. Wenn Sie Ihr Kind
begleiten und Sie auch eine Impfung wünschen, ist das auch
möglich.
Es sind weiterhin Erst-, und Boosterimpfungen
möglich. Erstimpfungen sind für Kinder ab 5 Jahren möglich.
Geboostert werden können alldiejenigen, die über 12 Jahre
alt sind und bei denen die Zweitimpfung mindestens drei Monate
her ist.
Wie kann ich mich anmelden? Wann und wo wird geimpft?
Der nächste Impftermin in der Schule Am Dobrock ist Donnerstag, der 24. März.
Die Anmeldung zur Impfung erfolgt über die Website Wir impfen den Norden!
Sie bekommen dann ein Zeitfenster genannt, in dem Sie dann
geimpft werden. Das Zeitfenster richtet sich dabei nach der
Anzahl der Anmeldungen. Die Impfräumlichkeiten werden vom
Haupteingang ausgeschildert sein. Geben Sie dabei bitte die
Daten Ihrer ersten Impfungen und Ihr Alter an.
Wer kann sich impfen lassen?
Alle Schülerinnen und Schüler ab 5 Jahren,
Geschwister, Angehörige, Verwandte und jeder andere, der älter
als 12 Jahre ist. Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut
empfiehlt die Impfung aller Kinder und Jugendlichen ab dem
12. Lebensjahr - jetzt auch die Booster-Impfung.
Womit wird geimpft?
Kinder und Jugendliche werden mit dem Impfstoff
von BioNTech / Pfizer geimpft. Dieses Präparat ist hochwirksam,
gut verträglich und für die Altersgruppe zugelassen. Ab dem
30. Lebensjahr wird mit Moderna oder BioNTech/Pfizer geimpft.
Wichtige Hinweise zum Impfen:
Es handelt sich hier um ein freiwilliges
und niederschwelliges Angebot. Die Impfung wird außerhalb
der Unterrichtszeit stattfinden. Geimpft werden nur Kinder,
die von ihren Eltern begleitet werden oder bei denen eine
schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
Die gesamte Aktion wird von Dr. Gerdts und seinem Team durchgeführt.
Die Schule stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung und übernimmt
die Information der Eltern. Alle anderen Informationen und
Daten bleiben ausschließlich beim Impfteam.
Gerne können Sie Ihre Kinder an diesem Tag begleiten und wenn
der Bedarf besteht, können auch Sie unbürokratisch direkt
vor Ort geimpft werden. Aussage von Dr. Gerdts: „Jeder
der möchte, wird geimpft!“
Die sogenannte Booster-Impfung (Auffrischungsimpfung) ist für alle ab 12 Jahren möglich, sie wird nach etwa 3 Monaten empfohlen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Termine der Erst- und Zweitimpfung an.
Was muss ich mitbringen?
- Impfausweis (Wer den nicht findet, bekommt
ein Ersatzdokument.)
- Ihre Anmeldung zum Impftermin
- Krankenversicherungskarte (Nicht zur Abrechnung, die Impfung
ist kostenlos.)
- Bitte die beiden folgenden Bögen ausfüllen und unterschreiben
lassen. Jugendliche ab 16 Jahren können selbst unterschreiben.
Impfung - Einwilligungserklärung
Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, so bekommen ihre Kinder von den Klassenlehrkräften die benötige Anzahl in gedruckter Form. Es liegen vor Ort auch immer Exemplare bei der Anmeldung vor, sodass Sie diese auch vor Ort ausfüllen können.
Weitere Fragen?
Haben Sie vorab Fragen, schreiben Sie an die folgende E-Mail-Adresse: impfung@obscadenberge.de. Wir leiten Ihre Fragen dann an Herrn Dr. Gerdts weiter.
Hygienekonzept unserer Schule
Die Corona-Pandemie mit allen Folgen und
Auswirkungen wird uns nach heutigem Wissensstand auch das
gesamte Schuljahr 2021/2022 über verfolgen.
Es ist in dieser Zeit unabdingbar, dass wir alle auf die Einhaltung
der folgenden Hygienregeln achten. Diese Regeln stellen für
alle SchülerInnen, MitarbeiterInnen und BesucherInnen verbindliche
Vorgaben dar!
Zutrittsbeschränkungen
Das Betreten des Gebäudes durch Externe
ist auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren.
Das Betreten
des Gebäudes ist nur im Rahmen der 2G+ Regel für
Geimpfte, Genesene mit zusätzlichem Test oder Boosterimpfung
möglich.
Jede Person, die in diesem zulässigen Rahmen das
Gebäude betritt, muss sich im Sekretariat anmelden und
dort mittels Luca_App oder Kontaktformular registrieren. Ausnahmen
gibt es für Handwerkernotdienste, Rettungsdienste und
wenige andere Fälle. Schülerinnen und Schüler
dürfen im Rahmen der Testpflicht das Gebäude betreten.
Für Mitarbeiter gilt die 3G-Regel.
Die Begleitung von Schülern durch Eltern ist untersagt.
Allgemeine Regeln
Abstandsgebot
Es gilt weiterhin das Gebot, einen Abstand
von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Dieses Abstandsgebot
gilt auch im Unterrichtsraum mit anderen Personen aus der
selben festen Gruppe. Auch hier muss auf den größtmöglichen
Abstand geachtet werden. Die Sitzordnung ist entsprechend
herzustellen und darf nicht verändert werden.
Arbeitsmaterialien wie Bücher, Stifte etc. dürfen unter den
Schülern nicht ausgetauscht werden. Das Austeilen von Arbeitsblättern
durch die Lehrkraft ist problemlos möglich.
Körperkontakt untereinander, wie zum Beispiel Umarmungen oder Händeschütteln, ist zu unterlassen.
Hygienemaßnahmen Corona
Es gelten auch in der Schule die üblichen Hygienemaßnahmen wie Husten- und Niesetikette und regelmäßiges, gründliches Händewaschen. Eine Desinfektion der Hände ist nur nötig, wenn Händewaschen nicht möglich ist oder bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Blut, Erbrochenem etc.).
Informationen
In allen Bereichen der Schule werden die Regeln und Hygienevorgaben durch Aushänge bekannt gemacht.
Hofdienst
Der Hofdienst wird wie immer freitags nach der zweiten großen Pause in Absprache mit Uwe Schumacher durchgeführt. Ein Reinigen von Aula und Schulhof am Ende der großen Pause findet nicht statt.
Verhalten im Gebäude
Im Gebäude gilt in allen Bereichen das Rechts-Geh-Gebot
und Maskenpflicht (siehe Abschnitt unten).
In allen Bereichen ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten,
wenn dies möglich ist.
Der Aufenthalt im Gebäude, auf den Fluren und auch in den
Sanitärräumen ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Schülerinnen
und Schüler kommen so spät wie möglich zur Schule und gehen
direkt nach dem Unterricht nach Hause.
Die Schülerinnen und Schüler gehen direkt nach ihrer Ankunft in den Klassenraum und nehmen ihren Sitzplatz ein. Zum Fachunterricht werden sie in der Klasse abgeholt. Zum Kursunterricht (z. B. WPKs) werden die Schülerinnen und Schüler in der Aula abgeholt. In der Aula stehen immer nur die Schülerinnen und Schüler einer Klasse zusammen. Soweit irgendmöglich, sind die Abstände auch innerhalb einer Klasse einzuhalten. Flächen, Handläufe, Türgriffe etc. sind so wenig wie möglich zu berühren, um eine Schmierinfektion zu verhindern.
Bei allen Wegen im Gebäude ist immer die kürzeste Weg zu wählen.
In den Klassenräumen ist eine entsprechend feste Sitzordnung herzustellen und zu dokumentieren. Schülerinnen und Schüler, die von der Maskenpflicht befreit sind, müssen so platziert werden, dass sie beim Betreten und Verlassen des Klassenraums möglichst an keinem anderen Schüler vorbeigehen müssen.
Lüftung
Alle Unterrichtsräume sind regelmäßig zu Lüften. Regelmäßig bedeutet mindestens alle 20 Minuten. Dies muss durch eine Stoßlüftung bei komplett geöffneten Fenstern geschehen. Im Idealfall wird dann durch Öffnen der Tür eine Querlüftung erzeugt, die einen vollständigen Luftaustausch ermöglicht. Natürlich ist auch eine dauerhafte, komplette Öffnung der Fenster möglich, so lange die Temperaturen dies zulassen. Ein Öffnen der Fenster in der Kippstellung ist nahezu wirkungslos. Räume, die mit Hilfe der Lüftungsanlage mit Frischluft versorgt werden, können genutzt werden. Der Hausmeister wird sicherstellen, dass die Lüftungsanlage während der Schulzeit immer ausreichend Frischluft in die Räume transportiert.
Die in den Klassenräumen angebrachten CO2-Ampeln dienen als Indikator, wann spätestens gelüftet werden muss. Es gilt: Je mehr Lüftung, desto besser.
Das Lüften muss unabhängig von der Außentemperatur erfolgen. Schülerinnen und Schüler müssen sich durch geeigneter Kleidung darauf einstellen.
Handhygiene
Alle Personen in der Schule müssen regelmäßig Händewaschen. Wo dies nicht möglich ist oder zu viel Zeit kostet, weil nur ein Waschbecken pro Klasse vorhanden ist, können die Hände alternativ auch desinfiziert werden. Vor jedem Trakt mit Unterrichtsräumen stehen Desinfektionsspender bereit.
Verhalten der Lehrkräfte untereinander
Die Lehrkräfte achten untereinander auf den nötigen Abstand. Der Aufenthalt in der Schule wird auf das absolut notwendige Maß reduziert. Besprechugnen sind soweit irgendmöglich digital abzuhalten. Am Sitzplatz darf im Lehrerzimmer die Maske zum Essen kurz abgenommen werden. Zusätzlich steht den Lehrkräfte der Innenhof zwischen den Trakten B und C sowie das alte Lehrerzimmer und die Oberreihe 22 für Pausen und Freistunden zur Verfügung. Das Abstandsgebot von 1,5m gilt auch zwischen Lehrkräften, Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigten der Schulen, Erziehungsberechtigten sowie Besucherinnen und Besuchern.
Verhalten in den Pausen
Auf dem Schulhof gilt die Maskenpflicht nicht. Einzige Ausnahme ist der Outdoor Kioskverkauf.
Die Abstände sind soweit möglich einzuhalten.
Auf dem Pausenhof darf kein Kontaktsport stattfinden.
Vom Unterrichtsraum in die Pause und zurück ist der direkte
Weg zu wählen.
Eine Regenpause findet in den Klassenräumen statt. Die
Aufsichten entscheiden, wann eine Regenpause stattfindet.
Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
besteht in allen Bereichen, in denen der Abstand nicht eingehalten
werden kann und in denen die Möglichkeit besteht, dass
es zu einem Kontakt mit Personen außerhalb der eigenen
Kohorte kommt. Die Masken dienen dem Schutz der anderen Personen,
es daher unabdingbar, dass alle sich an die Pflicht zum Tragen
der Maske halten. Es ist mindestens eine medizinische Maske
zu tragen.
Geltungsbereich der Maskenpflicht
Aufgrund der Enge in den Fluren und auch
der zu erwartenden Fülle aus dem Pausenhof, wenn 500
Schüler zur selben Zeit Puase haben, gilt folgendes:
Im gesamten Gebäude der
Schule Am Dobrock herscht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz
zu tragen! Dies gilt auch während des
Unterrichts - Als Ausgleich dafür müssen Pausen
ohne Maske ermöglicht werden. Dies geschieht in der Regel
auf dem Pausenhof. Im Rahmen der Regenpause findet die maskenfreie
Pause im jeweiligen Klassenraum mit Abstand und komplett geöffneten
Fenstern statt.
Die Mund-Nasen-Maske ist von den Schülern
selbst in ausreichender Anzahl mitzubringen. Eine durchfeuchtete
Maske ist gegen eine trockene Maske zu tauschen.
Die Schule hält im Sekretariat eine kleine Anzahl an
Einmalmasken vor, die an Schüler ausgegeben werden können,
deren Maske defekt ist oder die ihre Maske vergessen haben.
Dies muss eine absolute Ausnahme bleiben.
Gemäß der aktuellen Coronaverordnung gilt an den Bushaltestellen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Definition der Maskenpflicht
Alle Personen müssen eine medizinische Maske (OP Maske) oder eine FFP2 Maske tragen. Personen unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Plastikschirme sog. Face-Shields oder ähnliche Vorrichtugnen sind nicht zulässig. Der Mund-Nasen-Schutz dient dem Schutz anderer Personen. Er darf daher nicht über ein einfaches Ausatemventil verfügen.
Ausnahmen
Von der Plicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
sind nur Personen (Schüler, Lehrer, Externe) ausgenommen,
die das durch ein ärztliches Attest nachweisen können.
Da diese Personen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, um damit
andere zu schützen, obliegt ihnen im besonderen die Verantwortung
einen ausreichend großen Abstand zu allen anderen Personen
zu wahren.
Essen- und Trinken
Zur Einnahme von Speisen und Getränken darf die Maske am Sitzplatz abgenommen werden.
Mensa und Kiosk
Der Mensabetrieb findet montags und donnertags
statt. Die Schüler dürfen immer Doppeljahrganbgsweise
zum Essen gehen. Es gibt getrennte Essensbereiche, die durch
Schilder an der Decke gekennzeichnet sind.
Beim Betreten der Mensa sind die Hände zu desinifzieren
und die ausgehängten Verhalstensweisen sind zu beachten.
Der Schulkiosk wird in den drei großen Pausen geöffnet sein. Der Verkauf erfolgt mittels mobilen Rollwagen auf dem Schulhof. Es dürfen im Kiosk nur verpackte Waren verkauft werden.
Besonderheiten im Unterricht
Sportunterricht: Es gelten die Vorgaben des Niedersächsischen Rahmenhygieneplans in seiner aktuellen Version.
Musikunterricht: Chorsingen und gemeinsame Sprechübungen sind nicht zulässig. Im übrigen gelten die Richtlinien des Rahmenhygieneplans und der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.
Nutzung von Fachräumen: Fachräume können genutzt werden. Es ist zu dokumentieren wer welchen Raum genutzt hat. Hierzu legen die Raumbeauftragten bzw. Fachkonferenzleiter entsprechende Listen in den Räumen aus. Für jede Gruppe ist auch in den Fachräumen ein Sitzplan zu erstellen.
Praktische Arbeiten: Praktisches Arbeiten ist möglich. Die Schüler haben sich vorher die Hände zu desinfizieren. Eine entsprechende Sprühflasche wird in allen Fachräumen bereitstehen. Hinterher sind alle Gegenstände, soweit dies möglich ist, mit Wasser und Allzweckreiniger bzw. Spülmittel abzuwischen. Die Schüler waschen sich nach Stundenende gründlich die Hände. Das gemeinsame Zubereiten von Essen und dessen Verzehr im Hauswirtschaftsunterricht ist nur sehr eingeschränkt möglich. Hier kann jeder Schüler etwas für sich selbst zubereiten und verzehren.
Partner- und Gruppenarbeit: Grundsätzlich sollen Schüler kein Material austauschen. Unter bestimmten Bedingungen ist aber die Partnerarbeit oder die Arbeit in Kleingruppen möglich. Hier gelten die selben Vorschriften, wie für das praktische Arbeiten: Die Schüler desinfizieren sich vor der Arbeit die Hände und die Zusammensetzung der Teams muss dokumentiert werden. Idealerweise bilden Sitznachbarn auch die Teams, die zusammen arbeiten. Partner- und Gruppenarbeiten müssen im Klassen- oder Fachraum bzw. in einem Differenzierungsraum stattfinden. Die Nutzung der Flure und der Aula ist aktuell nicht zulässig!
Tafeldienst: Um möglichst wenig Laufbewegung im Klassenraum zu erzeugen, ist auf den Tafeldienst durch Schüler zu verzichten.
Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen: Aufgrund der umfangreichen Hygieneauflagen müssen auch Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen (in Jahrgängen in denen Werte und Normen nicht angeboten wird) trotzdem in der Klasse verbleiben. Es bietet sich an diese im Rahmen einer gesonderten Sitzordnung etwas abseits zu setzen und mit Aufgaben aus dem Bereich Werte und Normen etc. zu versorgen.
Erste Hilfe
Bei allen Erste Hilfe Maßnahmen steht
der Eigenschutz im Vordergrund. Soweit möglich sind auch
hier die Abstände einzuhalten. In den Lehrerzimmern und
im Sekretariat stehen spezielle Erste Hilfe Sets zur Verfügung.
Sie enthalten Masken für Patient und Ersthelfer sowie
Einmal-Handschuhe. Im Notfall ist zuerst dem Patienten eine
Maske aufzusetzen. Anschließend setzt man selbst eine
Maske auf.
Bei Notfällen sind die Lehrkräfte Kamphausen, Beckmann
und Klink Ansprechpartner. Einer der Kollegen ist soweit irgend
möglich über das Handy des Schulsanitätsdienstes
zu erreichen.
Ein Schulsanitätsdienst findet bis aus Weiteres nicht
statt.
Abholung erkrankter Schülerinnen und Schüler
Erkrankte Schülerinnen und Schüler
melden sich wie bisher bei einer Lehrkraft, können dann
im Sekratariat telefonieren. Haben sie jemanden erreicht,
der sie abholen kann, kehren sie in den Unterricht zurück.
Dort informieren sie den Fachlehrer. Anschließend warten
sie zusammen mit 1-2 Mitschülern auf der Terasse vor
der Mensa auf die Abholung. Im Notfall kann dann ein Mitschüler
Hilfe holen (z. B. im A1 oder im Musikraum). Die Schüler
müssen den Eltern am Telefon sagen, dass sie auf der
Mensaterasse abgeholt werden müssen. Bei schlechtem Wetter
können die Schüler in der Mensa warten.
Elterngespräche und Elternabende
Elterngespräche
sind nach Möglichkeit telefonisch oder
per Videokonferenz zu führen. Persönliche Gespräche
sind in absoluten Ausnahmefällen entweder in der Oberreihe
22 oder nach Unterrichtsschluss im Schulgebäude möglich.
Dabei sind alle Hygieneregeln einzuhalten! Es gilt die 2G+
Regel.
Elternabende
Elternabende sind als Onlineveranstaltungen
anzubieten. Das Videokonferenzmodul von IServ bietet dazu
inzwischen die Möglichkeit einfach einen Link zur Teilnahme
an die Eltern zu mailen.
Verhalten bei Krankheitssymptomen
Bei einem banalen Infekt (z. B. leichter
Schnupfen oder Husten) und bei bekannten Allergien (z. B.
Heuschnupfen) ist der Besuch der Schule weiterhin möglich.
Bei deutlichen Krankheitsanzeichen darf die Schule 48 Stunden
nach abklingen der Symptome auch ohne ärztliches Attest
wieder besucht werden.
Bei schwerer Symptomatik ist die Rücksprache mit dem
Hausarzt nötig
Bei Kontakt mit bestätigten Coronapatienten sind alle
Hinweise des Gesundheitsamtes zu beachten.
In allen Fällen liegt ein hohes Maß der Verantwortung bei Schüler, Eltern und Mitarbeitern. Bei Unsicherheiten sollte immer Rücksprache mit dem Klassenlehrer (Schülerinnen und Schüler), der Schulleitung (Mitarbeiter) und dem Hausarzt erfolgen.
.Ausführliche Informationen können dem Hygieneplan und den Internetseiten des RLSB entnommen werden.
Jede Infektion mit dem CoVID19-Virus ist unverzüglich der Schulleitung zu melden.
Die Befreiung
vom Präsenzunterricht ist nur noch im Rahmen einer Härtefallregelung
möglich.